In einem Land wie die Schweiz, wo Schnee nur alle paar Tage fällt, kann ein Chaos wie dieses ja schon mal passieren. Der Verkehr in und um Baden kam komplett zum Erliegen. Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren, wenn überhaupt nur noch kurze Strecken hin und her und auch nur, um wartende Gäste zu informieren. Der Bus der von Mellingen nach Baden Rütihof fahren sollte stand trotz Schneeketten quer auf der Kreuzung. Nach einem Anruf in der Zentrale der Regionalen Verkehrsbetriebe Baden Wettingen (RVBW) wusste ich dann wenigstens, dass jeder der 60 Busse einen Rückstand von 3 Stunden eingefahren hat und ich wurde gebeten die anwesenden Fahrgäste doch bitte zu informieren, dass in der nächtsen Stunde eher kein öffentliches Verkehrsmittel den Weg zu meiner Haltestelle finden würde. Weil die Strassen aber ohnehin sommerreifenbedingt verstopft waren (Radio Argovia meldet gerade 33 Unfälle in der Region), machte es auch fast keinen Sinn nach Hause zu telefonieren, ausser man unternahm einen Schnee-Spaziergang in periphärere Lagen.
Einen gewissen Sarkasmus beweist die RVBW beim Besuch deren Internetseite. Dort wird man mit den Worten "SCHLUSS MIT WARTEN" begrüsst (siehe Bild). Meiner Bitte an den Mann in der Zentrale, das Bild zu entfernen und wenigstens eine Statusmeldung aufzuschalten, wurde zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung leider noch nicht Folge geleistet. Vermutlich steckt der Webmaster noch im Stau :-)
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Mittwoch, 1. Dezember 2010
Montag, 11. Oktober 2010
Der Aargau, das Raserparadies
Der Kanton Aargau gilt gemeinhin als Durchfahrtskanton, zwischen Bern, Basel und Zürich, mit schönen geraden Strecken, die geradezu einladen, den Kanton selbst auf Nebenstrassen möglichst schnell zu durchqueren. Was als Sarkasmus zu verstehen ist und gelegentlich als Gegenstand für verschmähende Witze herhalten muss, wird vom obersten Gericht des Kantons Aargau geradezu offizialisiert: Raser haben hier ein leichtes Leben.
Wie die „az“ in ihrer Ausgabe vom Montag schreibt, wurden in drei extremen Fällen gegen Raser erstinstanzliche Urteile deutlich gemildert – und zwar dank dem neuen Strafrecht, das seit 2007 gilt. Die von Autorin Rosmarie Mehlin beschriebenen Fälle hatten allesamt den Aargau als Tatort. Das Bezirksgericht fällte im „Fall Muri“ ein drakonisches Urteil von 7 Jahren Haft, ehe das Obergericht auf Druck des Bundesgerichts die Strafe auf magere 3 Jahre Haft senken musste. Doch auch die lokale Justiz mag Raser: Das Aargauer Obergericht wandelte eine zweijährige unbedingte Gefängnisstrafe in eine unbedingte um: Der Raser, der mit 130 km/h ausserorts eine Velofahrerin getötet hatte, kam praktisch straffrei davon. Mit Bewährungsfrist – die bekommt man im Aargau aber auch aufgebrummt, wenn man unangegurtet und ohne Brille in den Quartierladen fährt und erwischt wird. Auch der Autofahrer, der im Freiamt mit 160 km/h in ein anderes Auto gedonnert war, muss nicht 3 Jahre ins Zuchthaus, wie es das Bezirksgericht wollte, sondern sich lediglich eine Zeit lang schadlos halten, um die vom Obergericht gefällten 22 Monate bedingte Gefängnisstrafe nicht doch absitzen zu müssen. Als Vorbestrafter dem der Lernfahrausweis zuvor schon entzogen wurde, notabene. Auch Fahren in stark betrunkenen Zustand wird im Aargau belohnt: Bedingte Strafe für einen Mann, der bei einem Unfall mit einem Sportwagen einen seiner sechs(!) Beifahrer getötet hatte.
Man mag nun ins Feld führen, dass selbst nach unbedingten Strafen das Leben der (zumeist jugendlichen) Täter zerstört sei. Für Kosten der Gerichte, den ausgesprochenen Bussen und für den angerichteten Schaden bezahlen Verurteilte ein Leben lang. Angesichts der Folgen ihrer Tat ist das aber auch richtig so. Der Einwand „du wärst auch froh, wenn du noch eine Chance hättest“ zählt nicht. Jeder, wirklich jeder hat nämlich eine Chance. An dem Tag nämlich, an dem ihm der Fahrausweis ausgehändigt wird. Mit diesen lächerlichen Gerichtsurteilen fährt bei jedem Raser der Gedanke mit: „Einmal darf ich töten, die geben mir ja eh noch eine Chance“.
Vor ein paar Jahrzehnten stand nach der Überquerung der Kantonsgrenze in den Aargau, auf allen Autobahnen „Willkommen im Aargau. Gute Fahrt!“. Die Schilder wurden wohl aus touristischen Aspekten wieder abmontiert. Vielleicht befand der eine oder andere Sicherheitsexperte sogar, das sei geradezu eine Einladung zum Gasgeben. Mit gespanntem Blick und der Hoffnung, die Täter würden tatsächlich bis zu 8 Jahre von der Bildfläche verschwinden, schauen wir deshalb in den Nachbarskanton Solothurn, wo in zwei Wochen der „Fall Schönenwerd“ beurteilt wird. Erstinstanzlich beurteilt wird, muss man dazu leider sagen.
Wie die „az“ in ihrer Ausgabe vom Montag schreibt, wurden in drei extremen Fällen gegen Raser erstinstanzliche Urteile deutlich gemildert – und zwar dank dem neuen Strafrecht, das seit 2007 gilt. Die von Autorin Rosmarie Mehlin beschriebenen Fälle hatten allesamt den Aargau als Tatort. Das Bezirksgericht fällte im „Fall Muri“ ein drakonisches Urteil von 7 Jahren Haft, ehe das Obergericht auf Druck des Bundesgerichts die Strafe auf magere 3 Jahre Haft senken musste. Doch auch die lokale Justiz mag Raser: Das Aargauer Obergericht wandelte eine zweijährige unbedingte Gefängnisstrafe in eine unbedingte um: Der Raser, der mit 130 km/h ausserorts eine Velofahrerin getötet hatte, kam praktisch straffrei davon. Mit Bewährungsfrist – die bekommt man im Aargau aber auch aufgebrummt, wenn man unangegurtet und ohne Brille in den Quartierladen fährt und erwischt wird. Auch der Autofahrer, der im Freiamt mit 160 km/h in ein anderes Auto gedonnert war, muss nicht 3 Jahre ins Zuchthaus, wie es das Bezirksgericht wollte, sondern sich lediglich eine Zeit lang schadlos halten, um die vom Obergericht gefällten 22 Monate bedingte Gefängnisstrafe nicht doch absitzen zu müssen. Als Vorbestrafter dem der Lernfahrausweis zuvor schon entzogen wurde, notabene. Auch Fahren in stark betrunkenen Zustand wird im Aargau belohnt: Bedingte Strafe für einen Mann, der bei einem Unfall mit einem Sportwagen einen seiner sechs(!) Beifahrer getötet hatte.
Man mag nun ins Feld führen, dass selbst nach unbedingten Strafen das Leben der (zumeist jugendlichen) Täter zerstört sei. Für Kosten der Gerichte, den ausgesprochenen Bussen und für den angerichteten Schaden bezahlen Verurteilte ein Leben lang. Angesichts der Folgen ihrer Tat ist das aber auch richtig so. Der Einwand „du wärst auch froh, wenn du noch eine Chance hättest“ zählt nicht. Jeder, wirklich jeder hat nämlich eine Chance. An dem Tag nämlich, an dem ihm der Fahrausweis ausgehändigt wird. Mit diesen lächerlichen Gerichtsurteilen fährt bei jedem Raser der Gedanke mit: „Einmal darf ich töten, die geben mir ja eh noch eine Chance“.
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Solothurn: Wird die Stafe auch dafür gemildert? |
Sonntag, 26. September 2010
Cemal, Vedran und Emmanuel
Die Meldungen:
- Sie sind unverbesserlich, die Raser von Schönenwerd. Vergangenen Donnerstag beteiligte sich einer der Angeklagten erneut an einem illegalen Autorennen.
- Emmanuel Gnagne (18) hätte dieser Tage mit seiner Familie zurück in die Elfenbeinküste ausgewiesen werden sollen. Jetzt darf er vorerst bleiben.
Die Gedanken: Dies ist die Geschichte von drei jungen Männern. Ihnen ist gemeinsam, dass ihre Eltern sich entschieden haben in der Schweiz ein neues Leben anzufangen. Sie haben sich hier niedergelassen, sich so gut es ging eingelebt, um ihren Kindern eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Hier, in einem der wohl perfektesten Ländern der Welt, wo das Wasser aus der Leitung gesünder als jedes Mineralwasser ist, wo jede Unklarheit einen Gesetzesartikel kennt - hier würde den jungen Menschen die Welt offen stehen.
Emmanuel, der Ivorer, hat in nur fünf Jahren unsere Sprache gelernt und sich vom Realschüler in die Kantonsschule hinaufgearbeitet. Die beiden anderen jungen Männer, Cemal und Vedran aus dem Balkan, haben als "Raser von Schönenwerd" bei einem illegalen Rennen eine junge Frau getötet. Ihnen wird dieser Tage in Olten der Prozess gemacht.
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Emmanuel muss gehen |
Als Beobachter aus der Entfernung, dem die unterschiedlichen Migrationshintergründe der drei Männer eher egal ist, fällt es mir schwer zu verstehen, wie der gute Ausländer gehen muss und die beiden anderen sich wie Schweine verhalten dürfen und mehr oder weniger tun können, was sie wollen.
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Die Verursacher dürfen bleiben |
In der Schweiz kriegt man saftige Bussen, wenn man die Steuererklärung zu spät einreicht, kommt aber praktisch ohne Strafe frei, wenn man einen Menschen Totfährt. Die Busse zahlt das Sozialamt. Andererseits werden anständige, beliebte und vorbildlich integrierte Menschen abgeschoben, weil sich dafür ein Gesetz finden lässt. Da bleibt die Vermutung: Irgendwie lohnt es sich gar nicht, sich zu integrieren, anständig zu benehmen, oder immer brav alle Rechnungen zu bezahlen. Das jedenfalls, liebe Richter in Olten, lehrt uns die Schweiz, wenn die Raser von Schönenwerd nicht für mindestens 20 Jahre in ein dunkles Loch gesperrt werden - inzwischen gelten sie ja als vorbestraft, den Cemal und Vedran sitzen für ihre jüngsten Eskapaden hinter Gitter. Wenigstens das.
Freitag, 2. April 2010
Raser kontra Rentner
Ein wahrlich ungleiches Duell, das sich da auf den Schweizer Strassen abspielt. Hier die friedlichen Raser, die kontrolliert das Geschwindigkeitslimit - nicht das der Strassen, sondern ihrer Fahrzeuge - ausnutzen; da die höflichen Rentner, die keiner Mücke und schon gar keiner Stossstange etwas zuleide tun könnten. Eine Bilanz der letzten 48 Stunden.
<< -- Raser kontra Rentner -- >>
Belzstadel/TG. Bei einem Selbstunfall am Donnerstag zwischen Belzstadel und Mattwil verletzte sich ein Autolenker. Der 29-jährige Lenker war mit seinem Auto in Richtung Mattwil unterwegs. Im Bereich einer leichten Linkskurve kam er aus noch ungeklärten Gründen über den rechten Fahrbahnrand, fuhr durch das Wiesland, stürzte mit dem Fahrzeug ein Bachtobel hinunter und prallte in einen Baum. Der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf rund 2500 Franken.
Ein wahrlich ungleiches Duell, zumal es nur selten eines ist (mal abgesehen davon, dass in der vergangenen Nacht eine Gruppe 16-jähriger ein Auto geklaut und auf ihrer Spritztour eine Rentnerin getötet hat. Und auch abgesehen davon, dass in Sursee, ebenfalls gestern ein 80-jähriger auf dem Fussgängerstreifen von einem Lieferwagen getötet wurde). Dennoch beschleicht mich das ungute Gefühl, dass sich Raser und Rentner in den letzen Tagen eine Art Duell liefern, bei dem die für den Verkehr gefährlichere Gefahr gesucht wird...Etzgen/AG. Am 2. April geriet eine 75-jährige Automobilistin (im roten Auto) ausserorts auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte sie frontal mit einem korrekt entgegenkommenden Auto, deren Lenkerin mittelschwer verletzt wurde. Die Unfallverursacherin dagegen, musste mit dem Rettungshelikopter der REGA und mit Verdacht auf schwere Verletzungen ins Kantonsspital Aarau geflogen werden. An beiden Autos entstand Totalschaden im Umfang von rund 120'000 Franken.
Zürich/ZH. Am Mittwochabend, 31. März 2010, wurde ein Motorradlenker bei einer Frontalkollision mit einem Personenwagen im Kreis 7 so schwer verletzt, dass er noch auf der Unfallstelle verstarb. Der 39-jährige Motorradlenker fuhr auf der Bergstrasse in Richtung Fluntern. Gemäss bisherigen Erkenntnissen überholte der Mann offenbar kurz nach der Verzweigung mit der Dolderstrasse mehrere in die gleiche Richtung fahrende Fahrzeuge. Beim Überholen kam es auf der Gegenfahrbahn zu einer Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Personenwagen. Dabei wurde der 57-jährige Autolenker verletz.
Heiden/AR. In Heiden entstand bei einem Verkehrsunfall am Donnerstagmorgen, Sachschaden von Fr. 10’000.--. Ein 75-jähriger Automobilist fuhr von Wolfhalden kommend auf der Rosentalstrasse in Richtung Wald. Bei der Verzweigung in die Werdstrasse hielt er an, da zum selben Zeitpunkt von Wald her ein Postauto an der Kreuzung vorbei fuhr. Just in diesem Moment rutschte der Autolenker vom Bremspedal ab. Sein Fahrzeug machte sich selbständig und kollidierte seitlich mit dem Heck des Postautos. Verletzt wurde niemand.
Gunten/BE. Bei einem Selbstunfall in Gunten erlitt am Mittwochabend ein Motorradfahrer schwerste Verletzungen. Er musste von der Rega hospitalisiert werden. Der Lenker verlor von Merligen herkommend, eingangs Gunten in einer Linkskurve, die Herrschaft über sein Motorrad. Er fuhr über den rechten Fahrbahnrand hinaus, touchierte einen grossen Stein, kollidierte mit einem Lattenzaun und kam zu Fall. Nun rutschte er über einen Hausvorplatz und prallte gegen ein Gebäude, wo er mit schwersten Verletzungen liegen blieb.
Mittwoch, 4. März 2009
Verletzt wurde (fast) niemand
Noch vor ein paar Tagen vermeldete das Bundesamt für Statistik die erfreuliche Botschaft, es gäbe immer weniger Tote im Strassenverkehr. Dagegen - und das ist weniger erfreulich - seien (auch überlebende) Opfer im Allgemeinen jünger geworden. Immerhin: Die nachfolgenden Meldungen der "Polizei News", aus den letzten 24 Stunden, bestätigen beide Statistiken: Die Verunfallten sind jung und alle überlebten.
Hurden/SZ. Eine Autofahrerin nickte kurz ein, geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Heute Mittwoch fuhr eine Autolenkerin um 5.45 Uhr von Pfäffikon in Richtung Rapperswil. Die 20-jährige Frau nickte am Steuer kurz ein, geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Personenwagen. Verletzt wurde niemand. Der Unfall führte zu einer Verkehrsbehinderung im Morgenverkehr. Aufgrund des Verdachts von Fahren unter Drogeneinfluss wurden bei der Unfallverursacherin eine Blut- und Urinprobe angeordnet sowie der Führerausweis abgenommen.
Lausen/A2/BL. Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Personenwagen und einem Sattelmotorfahrzeug wurde eine Person leicht verletzt. Im Tunnel Arisdorf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Bern/Luzern (Gemeindegebiet Lasuen BL) ereignete sich heute Mittwoch nachmittag, 4. März, gegen 13.10 Uhr, ein Verkehrsunfall zwischen einem Personenwagen und einem Sattelmotorfahrzeug. Dabei wurde die 33-jährige Lenkerin des Personenwagens leicht verletzt.
Heimberg/BE. Am Dienstagabend kollidierten in zwei Personenwagen frontal. Eine Person zog sich leichte Verletzungen zu. Am Dienstag, 3. März, um zirka 18.45 Uhr war ein Personenwagen auf der Bernstrasse in Heimberg unterwegs in Richtung Steffisburg. Auf der Höhe der Einmündung der Stockhornstrasse geriet das Fahrzeug aus noch zu klärenden Gründen auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit einem korrekt entgegenkommenden Auto. Dessen Lenker zog sich leichte Verletzungen zu und musste sich zur Kontrolle ins Spital begeben. An beiden Unfallfahrzeugen entstand Totalschaden. Wegen des Unfalls musste die Bernstrasse vorübergehend gesperrt werden. Die Feuerwehr Heimberg, die mit 15 Personen im Einsatz stand, sorgte für die Umleitung des Verkehrs.
Altendorf/SZ. Ein Autofahrer verlor die Beherrschung über sein Fahrzeug und fuhr durch eine Hecke. Heute Mittwoch, um 6 Uhr fuhr ein 24-jähriger PW-Lenker von Pfäffikon in Richtung Altendorf. Im Kreisel auf der Zürcherstrasse verlor er die Beherrschung über sein Fahrzeug, fuhr durch eine Hecke und kam auf dem
Trottoir zum Stillstand. Der Fahrzeuglenker blieb unverletzt. Wegen Verdachts auf übermässigen Alkoholkonsum wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerausweis abgenommen.
St.Gallen. Bei einer Auffahrkollision zwischen zwei Personenwagen entstand Sachschaden. Gestern gegen 17.40 Uhr ereignete sich auf der Fürstenlandstrasse, eine Auffahrkollision zwischen zwei Personenwagen. Ein Fahrzeuglenker beabsichtige nach links zu einer Tankstelle abzubiegen. Die nachfolgende Lenkerin bemerkte dieses Vorhaben zu spät und prallte ungebremst in dessen Fahrzeugheck. Dabei entstand hoher Sachschaden. Personen wurde keine verletzt.

Lausen/A2/BL. Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Personenwagen und einem Sattelmotorfahrzeug wurde eine Person leicht verletzt. Im Tunnel Arisdorf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Bern/Luzern (Gemeindegebiet Lasuen BL) ereignete sich heute Mittwoch nachmittag, 4. März, gegen 13.10 Uhr, ein Verkehrsunfall zwischen einem Personenwagen und einem Sattelmotorfahrzeug. Dabei wurde die 33-jährige Lenkerin des Personenwagens leicht verletzt.
Heimberg/BE. Am Dienstagabend kollidierten in zwei Personenwagen frontal. Eine Person zog sich leichte Verletzungen zu. Am Dienstag, 3. März, um zirka 18.45 Uhr war ein Personenwagen auf der Bernstrasse in Heimberg unterwegs in Richtung Steffisburg. Auf der Höhe der Einmündung der Stockhornstrasse geriet das Fahrzeug aus noch zu klärenden Gründen auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit einem korrekt entgegenkommenden Auto. Dessen Lenker zog sich leichte Verletzungen zu und musste sich zur Kontrolle ins Spital begeben. An beiden Unfallfahrzeugen entstand Totalschaden. Wegen des Unfalls musste die Bernstrasse vorübergehend gesperrt werden. Die Feuerwehr Heimberg, die mit 15 Personen im Einsatz stand, sorgte für die Umleitung des Verkehrs.

Trottoir zum Stillstand. Der Fahrzeuglenker blieb unverletzt. Wegen Verdachts auf übermässigen Alkoholkonsum wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerausweis abgenommen.
St.Gallen. Bei einer Auffahrkollision zwischen zwei Personenwagen entstand Sachschaden. Gestern gegen 17.40 Uhr ereignete sich auf der Fürstenlandstrasse, eine Auffahrkollision zwischen zwei Personenwagen. Ein Fahrzeuglenker beabsichtige nach links zu einer Tankstelle abzubiegen. Die nachfolgende Lenkerin bemerkte dieses Vorhaben zu spät und prallte ungebremst in dessen Fahrzeugheck. Dabei entstand hoher Sachschaden. Personen wurde keine verletzt.
Montag, 6. Oktober 2008
Grosser Bahnhof

Der Bahnübergang auf der wichtigen Verbindung "Bernstrasse Ost" ist auf dem Bild rechts noch komplett gesperrt. Zu sehen ist, wie ein überdimensionaler Hammer ein Stück der Stahlwand im Boden versenkt. Ein Spektakel! Und die Wochenendbaustelle lockte unzählige Schaulustige an.
Die Behinderung war aber nur von relativ kurzer Dauer, denn die Bauarbeiten die den Durchgangsverkehr behindern, wurden an einem einzigen Wochenende durchgeführt. Wie wichtig die Strecke ist, sieht man daran, dass für die Umfahrung der gesperrten Strecke ein Umweg von 5 Kilometern nötig war. Täglich passieren diese Stelle mindestens 8'000 Fahrzeuge, weshalb die Arbeiten auf ein verkersarmes Wochenende in den Herbstferien gelegt wurden und bis tief in die Nacht andauerten.
Künftig wird das "Trämmli" die Bernstrasse unterirdisch queren und das, was hier noch wie ein Bahnübergang aussieht, wird aufgehoben. Ab 2010 verkehrt die WSB hier durch einen Tunnel und nicht mehr auf der Hauptstrasse, die - wer hätte das gedacht - "Tramstrasse" heisst. Ob die wohl umbenannt wird?
Mittwoch, 3. September 2008
Rütihof: Baum umgestürzt!

Die Meldung erinnert ein bisschen an die drammatischen Bilder des umgestürzten Reis-Sackes in China. Jedenfalls erregte das Ereignis von heute Abend ein unvorstellbares Aufsehen. Autofahrer bewegte es zur Umkehr und Zaungäste aus jedem Winkel des Dorfes versammelten sich vor dem dahinraffenden Baum. Alle wollten bei diesem sensationellen Naturereignis dabei sein.
Ich, als offizieller Paparazzi in der Promiecke Rütihof, knippste pflichtbewusst diese Bilder des von Windböhen zerschlissenen Baumes und zog dann von Dannen. Andere Passanten hielten mit offenem Mund noch stundenlang Inne und einer telefonierte sogar einem Bekannten mit den Worten er stehe jetzt genau daneben, es sei unglaublich und sowas haber er noch nie gesehen.

Mittwoch, 23. Juli 2008
VCS wieder abgeblitzt

Im jüngsten Fall hat der VCS eine Geld- und Zeitvernichtung in Gang gebracht, die vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern gerade mal zu ein paar Schönheitskorrekturen geführt hat. Gegenstand des Streites war einmal mehr das Einrichtungshaus IKEA, das auf irgend einem abgelegenen Areal ein blaues Haus aufstellen wollte. Nicht am Bau an sich stört sich der VCS. Haupteinwand ist, es handle sich bei IKEA nicht um einen Fachmarkt, sondern um ein Einkaufszentrum. Entsprechend sei die erlaubte Fahrtenzahl von 1,4 Millionen Bewegungen pro Jahr zu reduzieren und das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln auszubauen.
Diesem Antrag entsprach nun das Gericht in Luzern nicht. Sollte die Anzahl Bewegungen aber um 190'000 Fahrzeuge überschritten werden, muss IKEA einen Shuttlebus einsetzen. Bisher lag diese Zahl bei 380'000 Bewegungen. Um diese lächerliche Retouche durchzusetzen, bremste der VCS einmal mehr ein Projekt aus und hat damit viel Geld ausgegeben das ihm nicht gehört. In diesem Sinne hat vermutlich auch das Verwaltungsgericht entschieden und die Sache nicht an die Vorinstanz zurückgewiesen, sondern die Änderungen gleich selber vorgenommen. Im weiteren befand das Gericht nämlich - entgegen der Auffassung des VCS - dass die von IKEA getroffenen Massnahmen zur Reduktion des Verkehrs, durchaus tauglich seien. Darunter fällt auch der verdichtete Fahrplan für den Bus zum Bahnhof Rothenburg.
In einem ähnlichen Fall vor noch nicht langer Zeit in Spreitenbach, hätte die Verzögerungstaktik des VCS (Aargau) fast dazu geführt, dass IKEA den Standort um wenige Meter in den Kanton Zürich verlegt. Auch hier kam die Übereinkunft erst zustande, als die Anzahl Parkplätze um ein paar Dutzend gesenkt ein Anschluss mit öffentlichen Bussen alle paar Minuten durchgezwängt wurde. Später glänzte erneut der VCS Aargau mit einer haarsträubenden Hochrechnung, ein Fussballstadion mit Mantelnutzung in Aarau verursche 10'000 Autobewegungen mehr. Pro Tag notabene. Und ich befürchte, der Verband wird wieder unglaubliche Einwände gegen den Stadionbau vorbringen. Nicht weil 80 Parkplätze umweltfreundlicher wären als 100, sondern um den Bau per se zu verhindern.
Zurück zu IKEA: Wenn 80 Parkplätze da sind, kommen auch da trotzdem 100 Autos. Mein gesunder Sachverstand sagt mir, dass die Autofahrer einfach ein paar Runden mehr drehen müssen, bis sie einen freien Parkplatz finden. Oder noch schlimmer: Sie gehen unverrichteter Dinge wieder nach Hause und versuchen es ein ander Mal. Umsteigen tut deshalb aber niemand. Und darum frage ich mich, bei jedem leeren Bus der mir heute vor der Nase rumfährt, wie man sich beim VCS IKEA-Kunden vorstellt, die ihre Polstergruppe da rein schleppen...
Samstag, 15. September 2007
Illegaler Schilderwald

Aufgestellt werden sie von getreuen Parteimitgliedern, die von Grünfläche zu Strassenlaterne eilen, um die Köpfe ihrer Lieblingspartei an die Strasse zu stellen. Die sollen schliesslich in den Nationalrat gewählt werden. Natürlich handelt es sich bei den Aufstellern nicht um Werbeexperten, die womöglich wüssten, wo der beste Platz ist um Werbung zu machen. Und Rechtsexperten sinds dann wohl auch nicht, denn genau genommen sind solche Schilder schlicht illegal.
Laut Strassenverkehrsgesetz dürfen Plakate mit temporärem Charackter nicht näher als drei Meter zur Fahrbahn stehen. Ausserdem dürfen Pfosten von Strassenbeleuchtungen und Verkehrsschilder nicht als Träger benutzt werden - logisch, die stehen ja auch näher als drei Meter neben der Fahrbahn. Im Beispiel rechts oben mag der Abstand zur Hauptstrasse zwar stimmen, doch können wir nur erahnen wie viele dieser Parteien pro Umweltschutz das Velofahren fördern. Nur weil eben Wahlen sind, gelten Fahrradstreifen ausnahmsweise nicht als Fahrbahn. Schliesslich haben die ja einen Helm an, falls da vorne um die Ecke ein Auto aus der Ausfahrt käme...
Diesem blinden Beschilderungswahnsinn schaut sogar die Polizei tatenlos zu. Man tolleriere es, weil es überall gemacht werde, liess sich letzte Woche ein Gemeindepolizist im Radio vernehmen. Nur da, wo die Verkehrssicerheit gefährdet sei, würden die Schilder abgeräumt.
Aha.
Also wenn etwas viele machen, dann wird es tolleriert. Kühlschränke in den Wald kippen. Nein, das eher nicht. Aber vielleicht mit dem Töff eine stehende Kolonne überholen. Wenn es genug Leute machen wird jede Straftat legal? Mich würde interessieren, wieviele dieser Köpfe das Kiffen legalisieren würden. Tun schliesslich auch viele. Oder Musik downloaden.
Aber Achtung! Die Schilder abräumen darf man dann auch wieder nicht, sonst droht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Ebenfalls letzte Woche passiert, klagte eine betroffene Partei - ich erinnere mich wirklich nicht mehr, welche es war - gegen einen ungebetenen Ordnungshüter. Ob diese mit der Anzeige durch kommt kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre ja, als würde mich der Räuber anzeigen, dem ich die Beute geklaut habe.
So, jetzt fahre ich mit dem Velo in die Stadt. Hoffentlich springt mich keines dieser Schilder an. Aus Rache oder so.
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