Dienstag, 1. Januar 2008

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb auf dieser Seite

Teilnahmeberechtigt sind alle Bloggerinnen und Blogger aus der Schweiz, Deutschland und Österreich, die in ihrem Privat-, Corporated-, Firmen-, Seo-, Werbe-, Onlinezeitungs-, Plausch-, Undsoweiter-Blog bis am 22. Dezember 2008, 21 Uhr einen Artikel über diesen Wettbewerb schreiben und auf diese Seite verlinken. Dabei ist es egal, ob Ihr über den Goggiblog schimpft oder ihn vorbehaltlos liebt.

Mit anschliessendem Kommentar in demselben Blogbeitrag, am besten mit Link zu Eurem Artikel, gilt die Teilnahme als erfüllt. Trackbacks können gesetzt werden, es ist aber selber darauf zu achten, ob diese in den Kommentaren auch erkannt wurden. Bei mir funktioniert dieses trackbackzeugs nie so richtig. Mehrfachbeteiligung mit verschiedenen Blogs ist ausdrücklich erlaubt und steigert die Gewinnchancen. Wird zusätzlich ein Link zum Stifter der Hauptpreise, citytrip.ch gesetzt, kommt dies einer zweiten Teilnahme gleich und steigert die Gewinnchancen ebenfalls.

Am Ende des Wettbewerbs werden alle teilnehmenden Blogs mit einem Link erwähnt, ausser dies wird ausdrücklich nicht gewünscht. Die Verlosung findet am 25. Dezember 2008 statt und wird in einem kleinen Film festgehalten. Die Gewinner erscheinen mit Link im Goggiblog und bei Citytrip.ch und werden, falls die Kontaktdaten bekannt sind schriftlich benachrichtigt. Also Impressum updaten! Darüber hinaus werden keine Daten gesammelt oder publiziert, insbesondere wird keine Werbung verschickt und die Blogger werden auch nicht auf irgend eine andere Weise genervt, die hier mit zig Klauseln ausgeschlossen werden müssten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Goggiblog und citytrip.ch, sowie deren Inhaber übernehmen keine Haftung für technische Störungen, unruhigen Schlaf oder vorweihnachtlichen Stress, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb stehen. Wir haben hier den Plausch und das soll so bleiben. Garantieren tun sowohl der Goggiblog und citytrip.ch die saubere Durchführung der Aktion.

Die Zustellung der Sachpreise geschieht durch den Goggiblog und können nicht in bar ausbezahlt werden. Die Überweisung der Barpreise erfolgt durch Citytrip an die Gewinner. Details werden nach der Verlosung geregelt. Soll eine gemeinnützige Institution berücksichtigt werden, erhält der Gewinner den original Abschnitt der Post. Grundsätzlich werden nur ZEWO-beglaubigte Institutionen in der Schweiz berücksichtigt, ausser es kann nachweislich belegt werden, dass es sich um eine seriöse Organisation handelt, die in der Schweiz aber tätig sein muss. Der Goggiblog und Citytrip.ch behalten sich ausdrücklich vor, Begünstigte im Zweifelsfall auszuschliessen. Diese Teilnahmebedingungen können Gegenstand von Anpassungen sein, sofern diese der Präzisierung dienen. Stand: 5.Dezember 2008. Durch die Teilnahme am Wettbewerb stimmt der Teilnehmende diesen Bestimmungen zu. So. Das war's jetzt aber vom semiprofessionellen Amtsdeutsch. Lasst uns etwas Gutes tun!

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