Die Sache schien sehr einfach: Herr W. von der Helvetia Versicherung schloss dem frisch zusammen gezogenen Pärchen eine neue Hausratversicherung ab, welche die bestehende Vericherung bei der Axa Winterthur aufheben sollte. Der alten Versicherung werde die Ablösung mitgeteilt, allfällige Rechnungen seien zu ignorieren. Doch hier fängt das Theater erst an.Das war im Juni 2008. Während der Sommerferien verschickte die Axa Winterthur eine Mahnung, die man noch dem Unstand beimessen konnte, dass die Ablösung gerade erst stattgefunden hatte und der Papierkram noch nicht erledigt wurde. Mitte August folgte dann aber eine weitere Mahnung per eingeschriebenem Brief. Der Wortlaut machte klar, dass dies die letzte Warnung sei und man bei der Axa diesbezüglich keinen Spass verstehe.
Doch da war ja die neue Versicherung, warum also die alte noch zahlen müssen? Dies bestätigte auch Herr W. von der neuen Versicherung dem Pärchen auf Anfrage: er habe es schwarz auf weiss, die alte Versicherung sei abgelöst und es bestehe keine Zahlungspflicht.
Nicht schlecht staunte man im anderweitig versicherten Hausstand, als Mitte Oktober eine Betreibung ins Haus flatterte. Ein ungewohntes und belastendes Gefühl für eine Familie mit drei Kindern, die immer bedacht darauf war, ihre Schulden rechtzeitig zu begleichen. Noch schlimmer war der Gang auf das Betreibungsamt, auf welchem ausgerechnet eine Nachbarin aus früheren Zeiten die Formalitäten zu übergeben hatte. Neben fälliger Prämie fielen neu Bearbeitungs- und Betreibungsgebühren an - klar, dass sogleich Rechtsvorschlag erhoben wurde.
Noch am gleichen Tag kümmerte sich Herr W. von der Helvetia Versicherung um die Sache und plötzlich ging es schnell. Die Axa Winterthur entschuldigte sich in einer knappen Mitteilung für ihr Versehen und versicherte, den Eintrag umgehend aus dem Betreibungsregister löschen zu lassen.
Endlich Ruhe, dachte sich das Pärchen, doch rechnete es nicht mit hartnäckigkeit der Axa Winterthur. In der Schlussabrechnung wurde der Prämienbetrag zwar ordnungsgemäss erlassen, doch bestand man auf Bearbeitungsgebühren in der Höhe von 15 Franken und "Kosten aus Betreibung" in der Höhe von 40 Franken. Gebühren für eine unrechtmässige Beanstandung notabene. Macht die Axa Winterthur da einen auf Abzoke? Vielleicht merkts ja keiner und der Dumme zahlt einfach! Die Dreistigkeit wurde noch überboten, indem der zuständige Sachbearbeiter der Axa Winterthur (nach langem Warten in der Warteschleife) meinte, das könne absolut nicht sein und der Fall sei für sie abgeschlossen. Er wolle die Abrechnung sehen und ob man ihm das gleich auf's Büro bringen könne, Baden beim Bahnhf, 5. Stock, er werde sich der Scahe sofort und persönlich annehmen!
Nun ist seit dem Telefonat mit dem Sachbearbeiter schon wieder eine Woche vergangen, ohne dass man sich bei der Axa Winterthur dazu genötigt fühlt hätte, sich der Sache anzunehmen. Oder "Sofort" bedeutet im Versicherungsjargon einfach "nicht vor Weihnachten" - dass kann ja auch sein.
Nun, liebe Axa Winterthur, wer nicht hören will, muss lesen. Hier die Aufstellung der Bearbeitungsgebühren seitens des geplagten Pärchens:
- Telefonat aufgrund unberechtigter Mahnung: Fr. 10.00- Umtriebe für Gang zum Betreibungsamt: Fr. 50.00- Schalflose Nacht davor: gratis- Telefonat aufgrund unberechtigter Betreibung: Fr. 10.00- Telefonat aufgrund merkwürdiger Schlussabrechnung: Fr. 10.00- Telefonat wegen Nicht-Zurückrufens: Fr. 10.00- Anfrage beim zuständigen Amt, ob die Betreibung tatsächlich und wie versprochen gelöscht wurde: Fr. 10.00- Kosten für den dafür nötigen Betreibungsauszug: Fr. 18.00Kosten insgesammt: Fr. 118.00Die Rechnung geht heute raus. Der Goggiblog wird mit Spannung darauf warten, ob die Leute bei der Axa Winterthur noch einmal über die Bücher gehen und für ihre Fehler die entstandenen Kosten übernehmen wird. Sehr gespannt bin ich, ob der Eintrag im Betreibungsregister wirklich raus ist. Die Vermutung liegt aber Nahe, dass man es da bei der Axa Winterthur auchnicht so genau nimmt.
Bis dahin sei jedenfalls davon abgeraten, dem bis vor kurzem zelebrierten Leitspruch der Versicherung zu glauben: "Für Vertrauen im Leben" - kein Wunder wurde er abgesetzt.