Dienstag, 18. September 2007

Downloadparadies Schweiz

Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und der kleinen Kammer und erlaubt auch weiterhin das hemmungslose Herunterladen zum persönlichen Gebrauch. Wo der genau aufhört weiss man allerdings immer noch nicht genau.

Vor ein paar Wochen beklagte ich mich an dieser Stelle, dass das Herunterladen von Musik nicht mehr wirklich lukrativ ist. Grund dafür sind die deftigen Gebühren die seit dem 1. August auf Speichermedien - etwa 40 Franken auf einem MP3-Player - zu bezahlen sind. Die Vermutung lag Nahe, dass man sich das Bekämpfen von Downloads ersparen wird und künftig die verloren gegangenen Urheberrechts-Gebühren pauschal auf Speichermedien erheben will. Egal ob da einer selber draufsingt oder sämtliche Britney Spears-Hits gescheffelt hat.
Der logische und konsequente Schritt war nun, dass das Downloaden - selbst von illegalen Seiten - in der Schweiz legal bleibt. Für Konsumierende wäre es schwierig und unmöglich, zwischen legalen und illegalen Quellen zu unterscheiden, sagte die CVP-Nationalrätin Viola Amherd und fand dafür eine grosse Mehrheit im Parlament. Mit 163 zu 13 Stimmen, wird die Schweiz zum ultimativen Downloadparadies.
Grund dafür ist aber nicht ein durchdachtes Bundesgesetz, sondern halt viele Gummiparagraphen, die nach wie vor einen breiten Interpretationsspielraum lassen. So dürfen zwar Musikstücke zum eigenen Gebrauch heruntergeladen und gespeichert werden, aber anbieten darf man sie nicht. Während man also legal herunterlädt, ist man gleichzeitig illegaler Anbieter.
Neu ist die Bestimmung, dass der Kopierschutz eines Datenträgers nicht geknackt werden darf. Trotzdem erlaubt das Schweizer Gesetz von einer gekauften CD eine Sicherheitskopie zu erstellen. Nur wie, wenn der Kopierschutz nicht umgangen werden darf? Gleichzeitig darf nun auch hierzulande - wie schon seit längerem auch in der EU - keine Software mehr angeboten werden, die diesen Kopierschutz aushebeln. Und wie sieht es mit einem einfachen Tipp aus? Es gibt Programme, die nehmen einfach alles auf, was aus dem Lautsprecher kommt, der Kopierschutz wird nicht geknackt, der Effekt ist aber der gleiche. Ist das nun legal?
Bleibt zuletzt der Passus "zum privaten Gebrauch". Ob der bereits in meinem Kopfhörer endet, oder ob ich meiner Schwester die Sammlung ebenfalls zugänglich machen darf, steht nirgendwo geschrieben. Genau genommen gehören meine Leser auch zu meinem persönlichen Bekanntenkreis. Da soll noch einer draus kommen. Sicher ist: Wegen ein paar Downloads steht in diesem Land keiner mehr am Pranger.

Siehe auch:
Downloadperversionen
Lohnt sich downloaden noch?

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

anstatt immer die steuern zu senken, um ausländer anzulocken, könnte man ja mit dem argument "ins land der freien downloadmöglichkeit" werben.
.
gut, es kämen dann vielleicht nicht die reichsten der reichen, die man mit dem anderen system anlocken will.